Als Aussteller bei Hansemarkt.de anmelden
 
Sie möchten einen eigenen Stand bei Hansemarkt.de einrichten?
Bitte füllen Sie dafür einfach das Formular aus. Wir stellen Ihnen anschließend Ihr Shopsystem auf Hansemarkt.de zur Verfügung.
 
Für Fragen zur Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
 

Ihre Daten für die Anmeldung:
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Nutzungsbedingungen:
§1 Gegenstand der Vereinbarung
Die Peters & Peters GbR (im Folgenden Hansemarkt genannt) stellt dem Mieter einen "Marktstand" (Webspace und Warenkorbsystem) im Rahmen des Internetportals www.hansemarkt.de zur Verfügung.

Hansemarkt und Mieter sind nicht berechtigt im Namen und für Rechnung des jeweils anderen rechtswirksame Geschäfte abzuschließen.

Zur Veröffentlichung des Marktstandes (Shopsystem) muss der Mieter seine gültige Steuernummer angeben.

§2 Entgelt
Das Entgelt für die Bereitstellung eines "Marktstandes" ist jährlich im Voraus zu entrichten.

Das monatliche Entgelt für die Bereitstellung beträgt 7,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mwst. (z.Z. 19% = 8,33 Euro)

Es fallen keine Provisionen auf Verkäufe oder andere Gebühren an.

§3 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt als PDF und wird per E-Mail versandt.

§4 Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung beginnt mit Absenden dieses Formulares und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht bis 2 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es genügt ein einfacher Brief oder eine E-Mail.

§5 Webinhalte
Der Mieter verpflichtet sich auf seinen Webseiten keine pornografischen, fremdenfeindliche oder volksverhetzende Inhalte zu hinterlegen oder anzubieten. Bei Zuwiderhandlung ist der Hansemarkt berechtigt die Inhalte ohne Rücksprache zu löschen. Ein dadurch entstandener Schaden ist vom Kunden unverzüglich auszugleichen.

§6 Haftung
Der Hansemarkt ist bei der Bereitstellung des Internetservices auf die Leistungen von Internet Netzprovidern angewiesen. Für einen Leitungsausfall übernimmt der Hansemarkt daher keinerlei Haftung. In allen anderen Fällen übernimmt der Hansemarkt eine Haftung bis zur Höhe von maximal 500,00 (Fünfhundert) Euro.

§7 Nebenabreden
Nebenabreden und Vereinbarungänderungen bedürfen der Schriftform.

§8 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Hamburg vereinbart.

§9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vereinbarungsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.

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